Aktuell führt der RVG-Rechner einen Mehrvergleich noch nicht automatisiert durch. Diese Funktionalität kommt aber noch.
Daher muss der Mehrvergleich noch manuell ausgerechnet werden.
Dies kann im RVG-Rechner über die "Eigenen Gebührentatbestände" erfolgen.
Am besten aktiviert man dafür nur die Checkbox bei den "Eigenen Gebührentatbeständen" und deaktiviert alle anderen Bereiche:

Dadurch hat man die Tatbestände direkt alle in der richtigen Reihenfolge.
1. Abgleich der Verfahrensgebühr
Zunächst erfasst man alle Positionen, die im Verfahren relevant werden:

Den Text kann man dabei entweder übernehmen oder wie bei der §3101 durch "Differenzverfahrensgebühr 3101" ersetzen.
Bei der Differenzverfahrensgebühr dann darauf achten, dass ein anderer Gegenstandswert eingetragen wird und die Checkbox davor deaktiviert ist.
#####
Dann macht man den Abgleich nach § 15 Abs. 3 RVG, indem man eine eigene Gebühr mit der Nr. 10 im Rechner auswählt. Diese erlaubt das Erfassen eines beliebigen Textes mit einem beliebigen Betrag:

So sieht Nr. 10 dann aus:

Im Textfeld kann man dann den Abgleichtext eintragen, sowie den Betrag, den man abziehen möchte, wenn der Vergleich des Gesamtwertes geringer ausfällt, als die Summe der Differenzverfahrensgebühren. Für ein Abziehen einfach ein Minus vor die Zahl im mittleren Feld setzen:

#####
Am Ende sollte der Abgleich dann so oder so ähnlich aussehen:

2. Abgleich der Einigungsgebühren
Das gleiche macht man für die Einigungsgebühren. Auch hier wieder den Abgleich mit der Nr. 10:

3. Terminsgebühr
Die Terminsgebühr über den gesamten verhandelten Streitwert nicht vergessen:

4. Auslagenpauschale
Und die Auslagenpauschale über die 7002 ergänzen:

Fertig
