beA-Software-Token


Damit Sie in Legalvisio Zugriff auf Ihr beA-Postfach haben, müssen Sie folgende Schritte abarbeiten:

  1. beA-Software-Zertifikat (auch Softwaretoken genannt) kaufen und runterladen
    1. Kaufen: https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/produkte/bea-produkte/bea-produkte-softwarezertifikat
    2. Runterladen: 
      1. Anmelden: https://www.bea-brak.de/beaportal/ und dort dann auf Kundenportal der Zertifizierungsstelle BNotK klicken
      2. Anleitung zum Erstellen und Runterladen
      3. ACHTUNG: Beim Runterladen muss man dem Softwaretoken ein Passwort mitgeben. Dieses Passwort wird dann für den beA-Login in Legalvisio benötigt.
  2. Runtergeladenes Softwaretoken im beA-Postfach aktivieren: Anleitung bei unserem Dienstleister bea:expert








Mit beA-Daten anmelden


Um die beA-Funktionen nutzen zu können, müssen Sie angemeldet sein. Hierfür benötigen Sie Ihr beA-Zertifikat und Ihr Pin. Klicken Sie auf das Ordner-Symbol, öffnet sich ein Fenster, worin Sie nach dem Zertifikat suchen. Tragen Sie danach die PIN in das Feld ein und klicken Sie auf "beA-Login".


Hier finden Sie Anleitung, wie Sie das Zertifikat erstellen und herunterladen können: https://bea.bnotk.de/documents/Anleitung_Erstellung-Softwarezertifikate.pdf







Qualifiziertes Signieren mit Legalvisio


Wann ist eine qualifizierte Signatur für Anhänge erforderlich?

Antwort: siehe offizielle Seite des beasupport:

https://portal.beasupport.de/fragen-antworten/kategorie/erstellen-und-versand-von-nachrichten/signatur-im-bea


In Legalvisio können Anhänge aktuell nicht qualifiziert signiert werden.

Das empfohlene Vorgehen ist daher, die Nachricht in Legalvisio vorzubereiten und als Entwurf zu speichern.

Anschließend meldet man sich im offiziellen BRAK-beA an und hängt die qualifizierte Signatur an die Anhänge, EEB etc. und versendet von hier.


Die BRAK wird Software-Herstellern in 2026 auch die kartenlose Fernsignatur zur Verfügung stellen. Ab dann werden wir diese Option in Legalvisio einbauen:


(vgl. beA-Sondernewsletter 6/2025 v. 27.11.2025)
Die BNotK hat für die Verwendung im beA einen kartenlosen Fernsignaturdienst neu entwickelt. Er wird zunächst für die mobile beA-App der BRAK und voraussichtlich ab Beginn des kommenden Jahres auch für die beA-Webanwendung angeboten werden. Herstellern von Kanzleisoftware werden BRAK und BNotK die Möglichkeit bieten, ihre Produkte um den kartenlosen Signaturdienst zu erweitern. Die kartenlose Fernsignatur wird zusätzlich zu den bereits vorhandenen Signaturverfahren angeboten. Diese können weiterhin genutzt werden.